sexecho FRAGE

<p>Bekomme ich den Schwangerschaftsabbruch bezahlt, wenn ich Sozialhilfe bekomme?</p>

sexecho ANTWORT

Das Gesetz: 'Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen' sagt dazu aus: Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten als erfüllt,

  1. wenn die Frau laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Ausbildungsförderung im Rahmen der Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung oder über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält oder
  2. wenn Kosten für die Unterbringung der Frau in einer Anstalt, einem Heim oder in einer gleichartigen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe getragen werden.
Bild von Roland Koslowsky Bild von Anne Koslowsky

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